Heizlast des Raumes und Heizleistung der FBH
Unabdingbare Voraussetzung für eine fachgerechte Planung einer Fußbodenheizung ist zunächst die Kenntnis der konkreten Heizlast (= Wärmebedarf) des zu beheizenden Raumes. Die Heizlast ist das Ergebnis einer so genannten Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, die beispielsweise von einem Ingenieurbüro für Heizungstechnik oder einem
Heizungsbauer vorgenommen werden kann. Die Heizlast eines Raumes wird zum Beispiel bestimmt von der topografischen Lage des Hauses, der Isolierung des Baukörpers, den verwendeten Baumaterialien, der Größe und Art der Fensterflächen, der Bodenkonstruktion etc. Mit Hilfe der ermittelten Heizlast kann in der Folge der Fußbodenheizungsanbieter berechnen, ob es unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Bodenfläche und der Heizleistung des jeweiligen Fußbodenheizungssystems möglich ist, auch bei tiefsten Außentemperaturen und unter Einhaltung der seitens der einschlägigen DIN vorgesehenen maximalen Bodenoberflächentemperaturen die Heizlast des jeweiligen Raumes zu decken oder ob dazu gegebenenfalls Zusatzheizquellen (Wandheizung, Deckenheizung, Heizkörper, Konvektoren etc.) notwendig sind.
Unser Rat: Lassen Sie unbedingt für jeden Raum die exakte Heizlast (nicht zu verwechseln mit dem Jahresmittelwärmebedarf!) und die Heizleistung der Fußbodenheizung berechnen. Nur auf der Grundlage exakter Werte kann die Fußbodenheizung fachgerecht geplant und gewährleistet werden, dass der Raum zu jeder Zeit ausreichend erwärmt werden kann.